Die Kosten der Hebammenarbeit werden von allen Krankenkassen nach dem Tarif des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG) übernommen.
Da unser Geburtshaus nicht als Spital gilt, müssen wir Ihnen eine separate Rechung für die aussertariflichen Kosten stellen. Besprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, was Ihnen aus Ihrer Zusatzversicherung an diese aussertariflichen Kosten zurückerstattet wird. Wir empfehlen Ihnen, eine schriftliche Kostengutsprache zu verlangen.